Unser Tarif für Ihre steuerbare Wärmepumpe
Profitieren Sie mit unserem Wärmepumpentarif von den Vorteilen des § 14a Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Umlagenreduzierung für Wärmepumpen gemäß § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).
Für BergstadtHeizstrom setzen wir zu 100 % Strom aus erneuerbaren Energien ein. Die erneuerbare Herkunft ist durch entwertete Herkunftsnachweise belegt. Das Produkt ist nach dem EE-Standard zertifiziert, von TÜV Rheinland geprüft und mit regionaler Projektförderung verbunden. Das Siegel gilt ausschließlich für diesen Tarif.
Wie sich unser Strom zusammensetzt, sehen Sie in unserer Stromkennzeichnung.
Damit Sie von diesem Tarif profitieren können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Messung erfolgt über einen separaten Zähler.
- Die Anlage hat eine Leistung von mehr als 4,2 kW.
- Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht
- Die Anlage ist beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet. (Modul 2)
- Sie dürfen nach § 22 Abs. 2 EnFG kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein oder gegen ihn offene Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt bestehen.
Weitere Informationen finden Sie beim Netz-Bereich.