Unser Tarif für Ihre steuerbare Wärmepumpe

Profitieren Sie mit unserem Wärmepumpentarif von den Vorteilen des § 14a Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Umlagenreduzierung für Wärmepumpen gemäß § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). 

Für BergstadtHeizstrom setzen wir zu 100 % Strom aus erneuerbaren Energien ein. Die erneuerbare Herkunft ist durch entwertete Herkunftsnachweise belegt. Das Produkt ist nach dem EE-Standard zertifiziert, von TÜV Rheinland geprüft und mit regionaler Projektförderung verbunden. Das Siegel gilt ausschließlich für diesen Tarif.

Wie sich unser Strom zusammensetzt, sehen Sie in unserer Stromkennzeichnung.

Damit Sie von diesem Tarif profitieren können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Messung erfolgt über einen separaten Zähler. 
  • Die Anlage hat eine Leistung von mehr als 4,2 kW.
  • Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht
  • Die Anlage ist beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet. (Modul 2)
  • Sie dürfen nach § 22 Abs. 2 EnFG kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein oder gegen ihn offene Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt bestehen.

 

Weitere Informationen finden Sie beim Netz-Bereich. 

Ihre Vorteile

  • Niedrigere Stromkosten: Kunden profitieren von speziellen, günstigeren Tarifen ggü. der Grundversorgung.
  • Beitrag zur Energiewende: Unterstützt die Netzstabilität und die zunehmende Elektrifizierung der Wärmeversorgung.
  • Zukunftsfähig: Ihre Anlage ist schon jetzt für die neuen flexiblen Tarife gerüstet.

BergstadtHeizstrom (ab 01.03.2025)

Arbeitspreis

Grundpreis / Verrechnungspreis

in ct/KWh

in Euro/Jahr

netto

brutto

netto

brutto

22,29

 26,53

84,60

100,68

Bruttopreise inkl. Stromsteuer (2,05 ct/kWh) und 19% Umsatzsteuer

Haben Sie Fragen?

Vielleicht gibt’s die passende Antwort ja schon hier – ansonsten einfach anrufen oder E-Mail schreiben.

Nein, dieser Tarif würde nur für den Strom gelten, den Sie mit ihrer Steuerbaren Verbrauchseinrichtung verbrauchen. Deshalb benötigen Sie hierfür auch einen extra Zähler.

Ja, denn nur der Netzbetreiber kann uns bestätigen, dass ihre Verbrauchseinrichtung §14a konform ist.

Kundenberatung

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Telefon: 05202 4909-321