Was ist eine kommunale Wärmeplanung?

Das vom Bundestag beschlossene Wärmeplanungsgesetz legt u.a. eine verpflichtende Wärmeplanung fest. Zuständig für die Umsetzung dieses Bundesgesetzes sind zunächst die Bundesländer, die nunmehr entscheiden müssen, ob und wenn ja, wie die Kommunen dies sicherzustellen haben. Bislang gehen wir davon aus, dass diese Umsetzung spätestens im 3. Quartal 2024 erfolgt. Weiter ist davon auszugehen, dass die Wärmeplanung auch für die Stadt Oerlinghausen verpflichtend wird, da eine Umsetzungspflicht für Kommunen ab 10.000 Einwohner wahrscheinlich ist.

Nach dem Bundesgesetz muss dann bis spätestens zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorliegen.

In dieser kommunalen Wärmeplanung sollen voraussichtlich Gebiete für den Fernwärmeausbau, für ein Wasserstoffnetz und für die individuelle Versorgung z. B. durch Solarthermie, Wärmepumpen etc. ausgewiesen werden.

Wer ist für die Wärmeplanung verantwortlich? Wie ist der Ablauf?

Die kommunale Wärmeplanung muss durch die Stadt Oerlinghausen erfolgen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann sie auf die Unterstützung der Stadtwerke und weiterer Dienstleister zurückgreifen.

Ein großer Vorteil in Oerlinghausen ist, dass die Stadtwerke bereits ein Nah- und Fernwärmenetz aufgebaut haben und betreiben. Zudem arbeiten sie bereits seit einigen Jahren an einer Wärmemarktstrategie für die Zukunft, die voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen wird. Auf Basis dieser Strategie ist es dann möglich, noch vorhandene Ausbaupotentiale der Fernwärmeanbindung festzulegen, um so den Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit zu geben!

Bis dahin ist es leider nicht möglich, für Bereiche, die gegenwärtig noch nicht mit Fernwärme versorgt sind, eine verlässliche Antwort über die Anschlussmöglichkeit zu geben, sondern hier ist der laufende Planungsprozess abzuwarten.

Grundsätzlich sieht das Wärmeplanungsgesetz in der Umsetzung auch einen Beteiligungsprozess für Bürgerinnen und Bürger vor, der zu gegebener Zeit selbstverständlich auch in Oerlinghausen angeboten wird.

Wie ist das Zusammenspiel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der kommunalen Wärmeplanung?

Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Umsetzung der sog. „65 Prozent-Erneuerbare Energien-Vorgabe“ soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet werden. Dafür gibt es aber auch Übergangsregelungen und Ausnahmen. 

Der Zeitpunkt der Wirksamkeit einiger GEG-Vorschriften hängt davon ab, wann eine Kommune eine kommunale Wärmeplanung beschließt. Dadurch soll eine größere Planungssicherheit für Gebäudeigentümer*innen erreicht werden.

Was passiert bis dahin?

Auf Grundlage der aktuellen Sanierungsplanungen in den Bereichen Wasser, Abwasser und Strom und der Fernwärmewünsche der Bürgerinnen und Bürger, basierend auf dem Online-Verfügbarkeitscheck der Stadtwerke, erfolgt die jährliche Planung. Den Planungsstand für das aktuelle Jahr finden Sie auf der Homepage.

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