Was ist eine kommunale Wärmeplanung?
Das vom Bundestag beschlossene Wärmeplanungsgesetz legt u.a. eine verpflichtende Wärmeplanung fest. Zuständig für die Umsetzung dieses Bundesgesetzes sind zunächst die Bundesländer, die nunmehr entscheiden müssen, ob und wenn ja, wie die Kommunen dies sicherzustellen haben. Bislang gehen wir davon aus, dass diese Umsetzung spätestens im 3. Quartal 2024 erfolgt. Weiter ist davon auszugehen, dass die Wärmeplanung auch für die Stadt Oerlinghausen verpflichtend wird, da eine Umsetzungspflicht für Kommunen ab 10.000 Einwohner wahrscheinlich ist.
Nach dem Bundesgesetz muss dann bis spätestens zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorliegen.
In dieser kommunalen Wärmeplanung sollen voraussichtlich Gebiete für den Fernwärmeausbau, für ein Wasserstoffnetz und für die individuelle Versorgung z. B. durch Solarthermie, Wärmepumpen etc. ausgewiesen werden.