Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Sie möchten auf die Nutzung einer Wärmepumpe umsteigen, eine neue Klimaanlage, einen Stromspeicher oder eine Wallbox für Ihr Elektroauto installieren? Für all diese Geräte ist der §14a des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) relevant. Er regelt, dass neu errichtete Verbrauchseinrichtungen vom Netzbetreiber steuerbar sein müssen. Mit der Neuregelung des §14a EnWG durch die Bundesnetzagentur soll die Netzstabiltät auch in Zukunft sicher gestellt werden.