Tarifinformationen
Die Stadtwerke Oerlinghausen bieten Privathaushalten mit Bergstadtstrom einen attraktiven Stromtarif an. Der Strom aus Oerlinghausen für Oerlinghausener ist gemäßt dem aktuellen Strommix komplett atom- und kohlestromfrei und profitieren von einem Preisnachlass auf den Nettopreis (einschließlich aller Preisbestandteile) des Grundversorgungsvertrags Strom von 1,00 Cent je kWh netto. Sollte sich der Preis in der Grundversorgung ändern, dann passen wir unseren Bergstadtstrom-Tarif automatisch an.
Für Bergstadtstrom setzen wir zu 100 % Strom aus erneuerbaren Energien ein. Die erneuerbare Herkunft ist durch entwertete Herkunftsnachweise belegt. Das Produkt ist nach dem EE-Standard zertifiziert, von TÜV Rheinland geprüft und mit regionaler Projektförderung verbunden. Das Siegel gilt ausschließlich für diesen Tarif.
Wie sich unser Strom zusammensetzt, sehen Sie in unserer Stromkennzeichnung.
| Tarif | Arbeitspreis | Grundpreis / Verrechnungspreis | ||
|---|---|---|---|---|
| mit Jahresverbrauch | in ct/KWh | in Euro/Jahr | ||
netto | brutto | netto | brutto | |
| 1 bis 1.999 kWh | 31,85 | 37,90 | 47,64 | 56,64 |
| 2.000 bis 7.000 kWh | 30,00 | 35,70 | 84,60 | 100,68 |
| über 7.000 kWh | 29,47 | 35,07 | 121,56 | 144,60 |
Bruttopreise inkl. Stromsteuer (2,05 ct/kWh) und 19% Umsatzsteuer
Vielleicht gibt’s die passende Antwort ja schon hier – ansonsten einfach anrufen oder E-Mail schreiben.
Sie können den Vertrag einfach online abschließen oder das Formular auf unserer Website ausdrucken, ausfüllen und an uns senden. Gerne können Sie den Vertrag auch bei uns vor Ort in der Kundenberatung abschließen. Kommen Sie vorbei, wir beraten Sie gerne.
Sollten sich unsere Preise ändern, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren.
Vor allem von Herbst bis Frühjahr erzeugen wir einen Teil des Stroms in eigenen Anlagen vor Ort. Im Sommer beschaffen wir zusätzliche Strommengen am Energiemarkt. So stellen wir die Stromversorgung unserer Kundinnen und Kunden über das ganze Jahr sicher.
Wir rechnen immer zum Stichtag 31.12. eines Jahres ab. Die Rechnungsstellung erfolgt im Januar/Februar des Folgejahres.