BergstadtLadestrom – Unser Autostromtarif

Sparen Sie mit unserem speziellen Ladestromtarif bei den Stromkosten für Ihr E-Auto gegenüber der Grundversorgung. Der Tarif gilt für private Wallboxen, die nach §14a EnWG steuerbar sind. Für den Tarif wird Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, die erneuerbare Herkunft wird durch entwertete Herkunftsnachweise belegt. 

Damit Sie von diesem Tarif profitieren können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Messung erfolgt über einen separaten Zähler.
  • Die Anlage hat eine Leistung von mehr als 4,2 kW.
  • Die Anlage ist beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet.


Weitere Informationen erhalten Sie beim Netzbetreiber unter diesem Link.

Für BergstadtLadestrom setzen wir zu 100 % Strom aus erneuerbaren Energien ein. Die erneuerbare Herkunft ist durch entwertete Herkunftsnachweise belegt. Das Produkt ist nach dem EE-Standard zertifiziert, von TÜV Rheinland geprüft und mit regionaler Projektförderung verbunden. Das Siegel gilt ausschließlich für diesen Tarif.

Wie sich unser Strom zusammensetzt, sehen Sie in unserer Stromkennzeichnung.

Ihre Vorteile

  • Niedrigere Stromkosten: 
    Kunden profitieren von speziellen, günstigeren Tarifen ggü. der Grundversorgung.
  • Beitrag zur Energiewende: 
    Unterstützen Sie die Netzstabilität und die zunehmende Elektrifizierung der Mobilität.
  • Zukunftsfähig: 
    Ihre Anlage ist schon jetzt für die neuen flexiblen Tarife gerüstet.
  • Ökologisch: 
    Laden Sie mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energien

BergstadtLadestrom (ab 01.03.2025)

Tarif Modul 2

Arbeitspreis

Grundpreis / Verrechnungspreis

in ct/KWh

in Euro/Jahr

netto

brutto

netto

brutto

24,18

 28,77

84,60

100,68

Bruttopreise inkl. Stromsteuer (2,05 ct/kWh) und 19% Umsatzsteuer

Haben Sie Fragen?

Vielleicht gibt’s die passende Antwort ja schon hier – ansonsten einfach anrufen oder E-Mail schreiben.

Nein, dieser Tarif würde nur für den Strom gelten, den Sie mit ihrer Steuerbaren Verbrauchseinrichtung verbrauchen. Deshalb benötigen Sie hierfür auch einen extra Zähler.

Ja, denn nur der Netzbetreiber kann uns bestätigen, dass ihre Verbrauchseinrichtung §14a konform ist.

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