Ergänzende Bedingungen zur StromGVV der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH
ab dem 10.02.2012
Die Stadtwerke Oerlinghausen GmbH sind als Grundversorger für Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) vom 07.11.2006 (BGBI.IS.2391 bzw. 2396) Haushaltskunden mit Strom in Niederspannung zu versorgen, sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Strom in Niederspannung durchzuführen gemäß §§ 36 und 38 EnWG.
Die hierzu gültigen Ergänzenden Bedingungen finden auch auf alle bis zum 12.07.2005 im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht geschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH Anwendung. Die Verordnung gilt gemäß § 1 Abs. 1 Strom GVV bereits für alle nach dem 12.07.2005 mit Haushaltskunden abgeschlossenen Versorgungsverträge. Haushaltskunden in diesem Sinne sind gemäß § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) alle Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenbedarf im Haushalt kaufen, sowie alle Kunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden für gewerblichen, beruflichen oder landwirtschaftlichen Bedarf.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der StromGVV und den veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreisen gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH zur StromGVV.
Ergänzende Bedingungen Strom (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)
1. Gültigkeit der Ergänzenden Bestimmungen
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Schuldverhältnisse im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung nach §§ 36, 38 EnWG. Dies gilt nicht für den Fall der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit nach § 36 Abs. 1 Satz 2 EnWG.
2. Stromrechnungslegung und Bezahlung
a) Die Rechnungslegung für den Stromverbrauch erfolgt im Abstand von etwa 12 Monaten (= Abrechnungsjahr) oder im Einzelfall in kürzeren Zeiträumen. Eine Zahlung des Kunden kann im Lastschriftverfahren, durch Banküberweisung oder Barzahlung erfolgen.
Wird der Stromverbrauch jährlich abgelesen und abgerechnet, erheben die Stadtwerke Oerlinghausen GmbH monatliche Abschläge. Deren Höhe bemisst sich nach dem durchschnittlichen Stromverbrauch des Kunden im vorangegangenen Abrechnungsjahr bzw. bei einem neuen Kunden nach dem durchschnittlichen Stromverbrauch vergleichbarer Kunden.
Die endgültige Abrechnung erfolgt aufgrund einer Ablesung am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes (Zwölfmonatszeitraum) unter Berücksichtigung der für den Stromverbrauch in diesem Zeitraum abgebuchten bzw. gezahlten Abschläge. Ein evtl. gegebener Vorauszahlungsanspruch gemäß Strom GVV bleibt unberührt.
b) Abweichend von II a. bietet der Grundversorger an, den Stromverbrauch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich (unterjährige Abrechnung) auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung abzurechnen.
Eine unterjährige Abrechnung kann immer nur mit Beginn eines Kalendermonats aufgenommen werden.
Der Wunsch nach einer unterjährigen Abrechnung ist dem Grundversorger vom Kunden in Textform spätestens einen Monat vor dem gewünschten Anfangsdatum mitzuteilen. In der Mitteilung sind anzugeben:
- die Angaben zum Kunden (Firma, Familienname, Vorname, Geburtstag, Adresse, Kundennummer),
- die Zählernummer,
- die Angaben zum Messstellenbetreiber (Firma, Registergericht, Registernummer, Adresse), falls der Messstellenbetrieb nicht durch den örtlichen Netzbetreiber, sondern durch ein anderes Unternehmen durchgeführt wird,
- der Zeitraum der gewünschten unterjährigen Abrechnung (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich),
- das gewünschte Anfangsdatum der unterjährigen Abrechnung.
Der Grundversorger wird dem Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung des Kunden ein Angebot für eine Vereinbarung über eine unterjährige Abrechnung übersenden.
3. Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung (§ § 17, 19 GasGVV)
Die Kosten aufgrund eines Zahlungsverzuges, einer Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Versorgung sind vom Kunden nach den im Preisblatt der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH veröffentlichten Pauschalsätzen zu ersetzen.
4. Haftung für Schäden
Der Kunde haftet für Schäden, die auf sein Verschulden bzw. auf das seines Beauftragten zurückzuführen sind.
5. Zutrittsrecht
Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH den Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden/Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ablesung oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich ist. Dieses Zutrittsrecht wird hiermit ausdrücklich vereinbart. Bei Verweigerung des Zutrittsrechts liegt eine Zuwiderhandlung gemäß StromGVV vor.
Wenn es aus vorgenannten Gründen erforderlich ist, die Räumlichkeiten eines Dritten zu betreten, so ist der Kunde verpflichtet, den Stadtwerken Oerlinghausen GmbH hierzu die Möglichkeit zu verschaffen.
6. Datenschutz
Bitte beachten Sie unsere Kundeninformation zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die unter www.stadtwerke-oerlinghausen.de abgerufen werden kann.
7. Inkrafttreten
Die Ergänzenden Bestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Verwendungshinweis nach dem seit 01.08.2006 gültigen Energiesteuergesetz
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
1. Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung (Ziffer IV. der Ergänzenden Bedingungen)
Mahnkosten | 3,00 EUR |
Rücklastschriften | 3,00 EUR |
Unterbrechung der Versorgung | 40,00 EUR |
Wiederherstellung der Versorgung | 40,00 EUR |
2. Umsatzsteuer
Der Kostenpauschale zur Wiederherstellung der Versorgung wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet.
Die vollständigen Grundversorgungsbedingungen liegen bei den Stadtwerken Oerlinghausen GmbH, Rathausstr. 23 in 33813 Oerlinghausen, aus.