Tarifinformationen
§ 14a EnWG – steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Sie möchten auf eine Wärmepumpe umsteigen, planen eine Klimaanlage, einen Stromspeicher oder eine Wallbox für Ihr Elektroauto? Dann ist § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für Sie relevant. Er regelt, dass neu in Betrieb genommene Verbrauchseinrichtungen dieser Art vom Netzbetreiber steuerbar sein müssen. Was das konkret bedeutet, welche Vorteile Sie davon haben und welcher Tarif zu Ihrer Anlage passt, erfahren Sie hier.