Was gilt für bestehende Anlagen?
Nutzen Sie eine Wärmepumpe, Wallbox, ein Klimagerät oder einen Stromspeicher, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden? Dann ändert sich für Sie zunächst nichts – diese Anlagen haben Bestandsschutz.
Bestandsanlage mit bestehendem § 14a-Vertrag
Ist Ihre Anlage bereits als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet und erhalten Sie dafür eine Netzentgeltreduzierung, gelten Ihre bisherigen Vereinbarungen bis zum 31. Dezember 2028. Danach wird Ihre Anlage in die neue Regelung überführt. Wir informieren Sie rechtzeitig. Ob ein § 14a-Vertrag besteht, können Sie Ihrem Stromliefervertrag entnehmen.
Bestandsanlage ohne § 14a-Vertrag
Ohne bestehende Vereinbarung wird Ihre Anlage nicht automatisch überführt. Sie können freiwillig in die neue Regelung wechseln und dann von den reduzierten Netzentgelten und unseren Tarifen profitieren. Voraussetzung ist, dass Ihre Anlage die technischen Anforderungen erfüllt – das prüft Ihre Elektrofachkraft.
Bitte beachten Sie: Ein Wechsel in die neue Regelung lässt sich nicht rückgängig machen. Lassen Sie sich vorher von Ihrem Elektrofachbetrieb beraten, wie aufwendig die Steuerbarkeit bei Ihrer Anlage herzustellen ist.
Nachtspeicherheizungen
Elektro-Speicherheizungen sind von § 14a EnWG ausgenommen und haben dauerhaften Bestandsschutz. Eine bestehende freiwillige Vereinbarung mit uns bleibt bestehen, ein Wechsel in die neue Regelung ist nicht möglich.