EEG
Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH über den EEG-Belastungsausgleich
EEG-Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen als Stromlieferant
Die Berichte der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH gemäß § 52 EEG über den Letztverbraucherabsatz können Sie hier downloaden:
EEG-Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen als Netzbetreiber
Die Berichte der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH gemäß § 52 EEG über die EEG-Einspeisungen in das Netz der Stadtwerke Oerlinghausen können Sie hier downloaden:
Datenerhebung EEG
Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur
Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung dieser Anlagen zu melden (vgl. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a).
Der Bundesnetzagentur sind Photovoltaikanlagen zu melden, für die eine Vergütung nach § 32 EEG (für sog. Freiflächenanlagen) oder § 33 EEG (für Anlagen in, an oder auf Gebäuden) gezahlt werden soll oder deren Strom nach § 33b Nr. 1 oder 2 EEG direkt vermarktet werden soll. Zur Meldung steht das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Inbetriebnahmedatum verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Vor Meldungen, die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen, ist abzusehen.
Zu diesen Anlagen sind folgende Daten zu übermitteln:
- Standort der Anlage (gekennzeichnet durch Straße und Hausnummer oder Flurstück, PLZ, Ort oder Gemarkung, Bundesland)
- Neu installierte Nennleistung aller Module in kWp (anzugeben ist nur die Summe der Nennleistung der Module, die seit dem 1. Januar 2009 neu installiert und noch nicht der Bundesnetzagentur gemeldet wurde)
- Tag der Inbetriebnahme der Module
Zur Anlagenbetreiberin/zum Anlagenbetreiber sind zu übermitteln:
- Name und postalische Anschrift
- E-Mail-Adresse und selbst gewähltes Passwort
Weitere Informationen sowie direkter Zugang zum PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur