Elektromobilität
In 7 Schritten zur hauseigenen Stromtankstelle
Der Wunsch nach der Stromtankstelle für Zuhause kommt auf, wenn ein Elektrofahrzeug „einzieht“.
Voraussetzung für die Installation von Ladepunkten ist aber die Beantragung bzw. Anmeldung der Ladeeinrichtung ab einer Leistung von 3,6 kVA bei den Stadtwerken Oerlinghausen als ihrem zuständigen Netzbetreiber.
Was ist vorab zu tun?
1. Die hausinterne Elektroinstallation prüfen
Bitte nehmen sie als erstes die Beratung eines Elektrofachbetriebes in Anspruch. Dieser überprüft Ihre Elektroinstallation auf die Möglichkeit hin, den Ladepunkt anzuschließen. Ggf. ist eine Erweiterung der Elektroanlage notwendig, die Mehrkosten verursacht.
Lassen Sie sich vor der Beauftragung des Elektrofachbetriebs von diesem nachweisen, dass der Betrieb in das Elektroinstallateur Verzeichnis eines Energieversorgers eingetragen ist. Diese Eintragung ist für die Freigabe der Installation durch den Netzbetreiber zwingend erforderlich.
2. Auswahl der richtigen Ladeeinrichtung
Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb für Elektromobilität beraten welche Ladeeinrichtung für Sie die richtige ist.
3. Strombedarf ermitteln und intelligentes Laden prüfen
Wenn Sie mehrere Ladepunkte benötigen, muss Ihr Hausanschluss dementsprechend groß dimensioniert sein. Sollten mehrere Ladepunkte gleichzeitig betrieben werden können ist es sinnvoll ein Lastmanagementsystem einzusetzen. Das Lastmanagementsystem regelt die Last zwischen den Ladepunkten entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers auf die maximal mögliche Leistung aus dem öffentlichen Stromnetz.
Für den zukunftsfähigen Anschluss von E-Ladepunkten muss die Steuerbarkeit der Ladeinfrastruktur gewährleistet werden. Für den steuernden Zugriff auf die Ladeinfrastruktur stellt dann der Netzbetreiber das gegebenenfalls benötigte Modem sowie die SIM-Karte zur Kommunikationsanbindung nach Einzelfallprüfung im Bedarfsfall zur Verfügung. Eine Datenverbindung vom jeweiligen Ladepunkt zum zentralen Zählerplatz in mindestens CAT5-Standard oder Leerrohr ist daher bauseitig vorzurüsten.
Wie geht es dann weiter?
4. Der Antrag
Das von Ihnen beauftragte Fachunternehmen beantragt ggfs. über einen örtlichen Elektrofachbetrieb die Erweiterung Ihres Hausanschlusses mit dem bereitgestellten Formular bei den Stadtwerken Oerlinghausen.
Warum ist die Beantragung wichtig?
In Deutschland werden zukünftig Millionen von E-Fahrzeugen mit einem Anschluss am Stromnetz geladen. Dies ist für unser Stromnetz eine große Herausforderung. Ladevorgänge belasten das Stromnetz und können einen erheblichen Netzausbau notwendig machen. Dies muss aber nicht sein. Durch die Planung der Infrastruktur können wir vorausschauend das Netz entwickeln.
5. Die Prüfung durch die Stadtwerke Oerlinghausen
Die Stadtwerke Oerlinghausen überprüfen, ob Ihr vorhandener Stromanschluss ausreichend ist, um die geplante Ladeinfrastruktur mit zu versorgen.
Sollte dies der Fall sein, bekommen Sie die Freigabe für die beantragte Ladeinfrastruktur. Gegebenenfalls bekommen Sie auch je nach vorhandener Ausführung des Netzanschlusses weitere technische Vorgaben zur verbindlichen Beachtung und Einhaltung z.B. falls die Größe Ihres Hausanschlusses nicht ausreichend bemessen ist. In diesem Fall unterbreiten wir Ihnen auf Wunsch ein Angebot zur Erweiterung des Anschlusses, sofern dies das vor Ort befindliche Versorgungsnetz zulässt.
Jetzt kann es losgehen!
6. Die Installation
Der Elektrofachbetrieb installiert die Ladeinfrastruktur.
Die Fertigstellung der Installation Ihrer Ladeeinrichtung muss uns in Form eines „Zähler–Fertigstellungs-/Inbetriebsetzungsantrags“ durch Ihren beauftragten und konzessionierten Installateur angezeigt werden und ist auch zu verwenden, wenn kein Zähler im Zusammenhang mit Ihrer Ladeeinrichtung getauscht werden muss. Ihr Installateur reicht das Inbetriebsetzungsprotokoll zusammen mit dem Datenblatt bei den Stadtwerken Oerlinghausen ein.
7. Fertig!
Die Ladeinfrastruktur ist nun installiert und in Betrieb genommen. Sie haben die Anschaffung und Inbetriebnahme Ihrer hauseigenen Stromtankstelle erfolgreich bestritten.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit der neuen Form der Mobilität und allzeit gute Fahrt.
Aufgepasst!
Bergstadtstromkunden erhalten eine einmalige Elektromobilitätsprämie in Höhe von 150 in Form einer Gutschrift auf die Jahresabschlussrechnung bei Anschaffung eines eigenen voll elektrisch betriebenen E-Autos. Hybrid-Fahrzeuge werden ab dem 01.10.2021 nicht mehr gefördert.
Übrigens:
Wir bieten einen Ökostrom-Tarif an. Unser Bergstadtstrom ist ebenfalls Ökostrom. Bitte beachten Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten auf dem Portal Elektromobilität NRW.