Mini-BHKW-Förderung
Wichtiger Hinweis für eine Förderung von Mini-BHKW-Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G)
Sie planen die Installation einer kleinen BHKW-Anlage, um umweltfreundlich Strom und Wärme zu produzieren? Bitte informieren Sie uns über Ihre Planungen frühzeitig und beachten Sie die unten aufgeführten Fördervoraussetzungen und Checklisten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Förderanträge auch richtig gestellt werden, um eine Vergütung für den erzeugten Strom nach dem KWK-Gesetz zu erhalten.
Förderung von Strom aus KWK-Anlagen bis 50 kWel.
Hocheffiziente neue oder modernisierte KWK-Anlagen (z. B. Blockheizkraftwerke) werden nach dem KWKG gefördert, indem über einen bestimmten Zeitraum der sogenannte KWK-Zuschlag für den in der Anlage erzeugten Strom gezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt vom Stromnetzbetreiber (in diesem Fall die Stadtwerke Oerlinghausen GmbH), an dessen Netz die Anlage angeschlossen wurde. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Zulassung der KWK-Anlage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Bitte nutzen Sie für die Zulassung Ihrer fabrikneuen KWK-Anlage das elektronische Anzeigeverfahren, welches Ihnen die BAFA auf Ihrer Internetpräsenz zur Verfügung stellt. Sobald Ihr BHKW bei der BAFA rechtskräftig zugelassen ist, erhalten Sie eine Bestätigung. Diese Bestätigung legen Sie dann bitte kurzfristig den Stadtwerken Oerlinghausen vor.
Fördervoraussetzungen
Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen mit einem Wartungsvertrag betreut werden. Weitere Anforderungen sind unter anderem das Vorhandensein eines Wärmespeichers mit einem Volumen von mindestens 60 Liter pro installierte Kilowatt thermisch (kWth.), einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements. Anlagen ab 10 kWhel. müssen mit einer Informations- und Kommunikationstechnik ausgestattet sein, um Signale des Strommarktes empfangen zu können. Zudem müssen sie technisch in der Lage sein, auf diese zu reagieren.
Installation der Anlage
Die Installation des BHKWs ist durch eine zugelassene Elektro-Installationsfirma auszuführen und als Erzeugungsanlage bei den Stadtwerken anzumelden. Der Haushalts-Stromzähler ist dabei gegen einen speziellen Zähler zu tauschen, der sowohl den Bezug als auch die Rückspeisung der elektrischen Energie korrekt erfasst. Für die Messung der erzeugten Strommenge des BHKWs ist ein zusätzlicher geeichter Zähler erforderlich. Diese erzeugte Strommenge wird dann für die Berechnung der KWK-Zulage verwendet. Wichtig dabei ist, dass Sie die Zählerstände der erzeugten Mengen selber erfassen und spätestens am 31.01. des Folgejahres den Stadtwerken melden. Für später gemeldete Mengen können keine KWK-Zulagen mehr ausgezahlt werden.