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Bild: Energie & Wasser von den Stadtwerken Oerlinghausen

Grund- und Ersatzversorgung

Die Stadtwerke Oerlinghausen beliefern ihre Kunden mit Strom, der zu 35 Prozent lokal in Oerlinghausen aus umweltfreundlichen, erneuerbaren Energien sowie durch Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird.

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom nach den §§ 36 und 38 EnWG, gültig ab 1. Juli 2023

Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 gelten im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH die nachfolgenden Preise für die Versorgung mit Strom.

Preise ohne Leistungsmessung
TarifMonatlicher Verrechnungspreis in EURArbeitspreis (Cent/kWh)Gültig bei einem Jahresverbrauch
 nettobruttonettobruttoin kWh
13,974,7233,4539,81bis 1.999
27,058,3931,6037,60bis 7.000
310,1312,0531,0736,97über 7.000

 

Wahltarife, gültig ab 1. Juli 2023

Preise nach gemessener Leistung
Bezeichnungnettobrutto
Arbeitspreis30,15 Cent/kWh35,88 Cent/kWh
Leistungspreis (1/4-h-Messung)116,80 EUR/Monat138,99 EUR/kW/Jahr
Verrechnungspreis5,95 EUR/Monat7,08 EUR/Monat
Tarifschaltung2,56 EUR/Monat3,05 EUR/Monat
Stromwandlersatz2,86 EUR/Monat3,40 EUR/Monat

 

Schwachlastregelung
Bezeichnungnettobrutto
Schwachlastarbeitspreis28,87 Cent/kWh34,36 Cent/kWh
Verrechnungspreis5,95 EUR/Monat7,08 EUR/Monat
Tarifschaltung2,56 EUR/Monat3,05 EUR/Monat


Die Arbeitspreise enthalten die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh netto und die Konzessionsabgabe, die an die Stadt Oerlinghausen abgeführt wird. Außerdem sind die Mehrbelastungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), sowie die Umlage gem. § 19 StromNEV, die Offshore-Netzumlage sowie die Umlage für abschaltbare Leistungen berücksichtigt. Die Umsatzsteuer, die in den Bruttopreisen enthalten ist, beträgt 19 %. 
Rundungsdifferenzen können auftreten. 

Grundlage für die Lieferung von Strom ist die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV). Außerdem gelten die "Ergänzenden Bedingungen". Beides senden wir Ihnen auf Wunsch gern zu.

Downloads

Ausweis gem. § 2 Abs. 3 Nr. 5 StromGVV, gültig ab 1. Juli 2023

Allgemeiner Preis der GrundversorgungTARIF 1TARIF 2TARIF 3
Verbrauchs­unabhängiger Grundpreis pro Jahr56,69
EUR
 100,68
EUR
 144,60
EUR
 
Grundpreis pro Monat4,72
EUR
 8,39
EUR
 12,05
EUR
 
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 39,81
Cent
 37,60
Cent
 36,97
Cent
Die Bruttopreise beinhalten jeweils die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Rundungsdifferenzen können 
auftreten.
 
Erläuterungen zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer). Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Verbrauchs­unabhängiger Grundpreis pro Jahr47,64
EUR
 84,60
EUR
 121,56
EUR
 
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 33,45
Cent
 31,60
Cent
 31,07
Cent
 
In den Netto-Endpreis fließen ein:
 EUR/JahrCent/kWhEUR/JahrCent/kWhEUR/JahrCent/kWh
Stromsteuer 2,050 2,050 2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 1,320 1,320
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 0,000 0,000 0,000
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,357 0,357 0,357
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetz­entgeltverordnung 0,417 0,417 0,417
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energie­wirtschaftsgesetzes 0,591 0,591 0,591
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,000 0,000 0,000
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 7,730 7,730 7,730
Verbrauchs­unabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz36,00 36,00 36,00 
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)12,00 12,00 12,00 
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen:
 48,0012,46548,0012,46548,0012,465
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge):
am verbrauchs­unabhängigen Grundpreis pro Jahr-0,36 36,60 73,56 
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 20,985 19,135 18,605


 

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom nach den §§ 36 und 38 EnWG, gültig ab 1. November 2022

Mit Wirkung zum 1. November 2022 gelten im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH die nachfolgenden Preise für die Versorgung mit Strom.

Preise ohne Leistungsmessung
TarifMonatlicher Verrechnungspreis in EURArbeitspreis (Cent/kWh)Gültig bei einem Jahresverbrauch
 nettobruttonettobruttoin kWh
13,974,7230,66036,485bis 1.999
27,058,3928,81034,284bis 7.000
310,1312,0528,28033,653über 7.000

 

Wahltarife, gültig ab 1. November 2022

Preise nach gemessener Leistung
Bezeichnungnettobrutto
Arbeitspreis27,360 Cent/kWh32,558 Cent/kWh
Leistungspreis (1/4-h-Messung)116,80 EUR/Monat138,99 EUR/kW/Jahr
Verrechnungspreis5,95 EUR/Monat7,08 EUR/Monat
Tarifschaltung2,56 EUR/Monat3,05 EUR/Monat
Stromwandlersatz2,86 EUR/Monat3,40 EUR/Monat

 

Schwachlastregelung
Bezeichnungnettobrutto
Schwachlastarbeitspreis26,080 Cent/kWh31,035 Cent/kWh
Verrechnungspreis5,95 EUR/Monat7,08 EUR/Monat
Tarifschaltung2,56 EUR/Monat3,05 EUR/Monat


Die Arbeitspreise enthalten die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh netto und die Konzessionsabgabe, die an die Stadt Oerlinghausen abgeführt wird. Außerdem sind die Mehrbelastungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), sowie die Umlage gem. § 19 StromNEV, die Offshore-Netzumlage sowie die Umlage für abschaltbare Leistungen berücksichtigt. Die Umsatzsteuer, die in den Bruttopreisen enthalten ist, beträgt 19 %. 
Rundungsdifferenzen können auftreten. 

Grundlage für die Lieferung von Strom ist die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV). Außerdem gelten die "Ergänzenden Bedingungen". Beides senden wir Ihnen auf Wunsch gern zu.

Downloads

Ausweis gem. § 2 Abs. 3 Nr. 5 StromGVV, gültig ab 1. November 2022

Allgemeiner Preis der GrundversorgungTARIF 1TARIF 2TARIF 3
Verbrauchs­unabhängiger Grundpreis pro Jahr56,69
EUR
 100,68
EUR
 144,60
EUR
 
Grundpreis pro Monat4,72
EUR
 8,39
EUR
 12,05
EUR
 
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 36,485
Cent
 34,284
Cent
 33,653
Cent
Die Bruttopreise beinhalten jeweils die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Rundungsdifferenzen können 
auftreten.
 
Erläuterungen zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer). Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Verbrauchs­unabhängiger Grundpreis pro Jahr47,64
EUR
 84,60
EUR
 121,56
EUR
 
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 30,660
Cent
 28,810
Cent
 28,280
Cent
 
In den Netto-Endpreis fließen ein:
 EUR/JahrCent/kWhEUR/JahrCent/kWhEUR/JahrCent/kWh
Stromsteuer 2,050 2,050 2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 1,320 1,320
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 0,000 0,000 0,000
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,378 0,378 0,378
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetz­entgeltverordnung 0,437 0,437 0,437
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energie­wirtschaftsgesetzes 0,419 0,419 0,419
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,003 0,003 0,003
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 6,760 6,760 6,760
Verbrauchs­unabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz36,00 36,00 36,00 
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)12,00 12,00 12,00 
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen:
 48,0011,36748,0011,36748,0011,367
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge):
am verbrauchs­unabhängigen Grundpreis pro Jahr-0,36 36,60 73,56 
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 19,293 17,443 16,913


 


StromGVV

Grundlage für die Lieferung von Strom ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV). Außerdem gelten die "Ergänzenden Bedingungen".

Seit dem 01.01.2021 gilt wieder der reguläre Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 %.

Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 %. 

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