Entwarnung: Keine Keime nachweisbar – Aufhebung des Abkochgebots – Trinkwasser ohne Einschränkung nutzbar
14.08.2025
Die aktuellen Laboruntersuchungen des Trinkwassers im Versorgungsgebiet Oerlinghausen haben keine Auffälligkeiten ergeben und entsprechen somit den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Der Verdacht einer Keimbelastung an den Wasserversorgungsanlagen sowie im Rohrleitungsnetz haben sich nicht bestätigt. Auch die Verdachtsfälle in den zwei Hausinstallationen waren ohne Befund.

In Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt wird das vorsorglich angeordnete Abkochgebot für die Stadtteile Altstadt, Währentrup, Oetenhausen und Querriegel daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Chlorung des Trinkwassers wird ebenfalls sofort eingestellt.
Das Wasser kann ab sofort ohne Einschränkungen für alle Nutzungszwecke verwendet werden, also auch zum Trinken, Kochen und Zähneputzen.
Obwohl die Chlorung des Trinkwassers bereits beendet wurde, kann es noch einige Zeit dauern, bis der Chlorgehalt vollständig abgebaut ist. In dieser Zeit können Geruch oder Geschmack von Chlor weiter wahrnehmbar sein. Die eingesetzte Chlorkonzentration lag deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert von 0,3 Milligramm pro Liter und ist gesundheitlich unbedenklich.