Die Ablesung ist wichtig, damit wir Ihren tatsächlichen Verbrauch korrekt abrechnen können. Sie dient als Grundlage für Ihre Jahresabrechnung, für mögliche Nach- oder Rückzahlungen sowie für die Berechnung Ihrer Abschläge für das kommende Jahr. Ebenso muss der Zählerstand bei einem Umzug oder Anbieterwechsel angegeben werden.
Als Ihr örtlicher Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, die Zählerstände aller Haushalte in unserem Netzgebiet zu erfassen – unabhängig davon, bei welchem Lieferanten Sie Ihren Strom oder Ihr Gas beziehen. Wir übermitteln die Daten dann zuverlässig an Ihren jeweiligen Anbieter.
Am einfachsten ist es, wenn Sie die Ablesekarte nutzen, die wir Ihnen per Post zusenden. Über den QR-Code auf der Karte gelangen Sie direkt zur Eingabemaske, in der Sie Ihren Zählerstand schnell und unkompliziert eintragen können.
Wir haben die persönliche Ablesung stark reduziert, da sich die Selbstablesung per Ablesekarte als effizient und kundenfreundlich erwiesen hat. Sie spart Kosten, ist kontaktlos und wird von unseren Kundinnen und Kunden sehr gut angenommen.
Unsere Zählerdaten werden in verschiedenen technischen Systemen verwaltet. Dadurch kann es vorkommen, dass Sie mehrere Ablesekarten erhalten. Auch wenn das auf den ersten Blick umständlich wirkt, ist dieses Verfahren deutlich kostengünstiger als eine persönliche Ablesung in jedem Haushalt.
Ihr Zähler befindet sich meist im Keller, im Hausanschlussraum oder im Flur. In Mehrfamilienhäusern kann er auch in Ihrer Wohnung sein – zum Beispiel im Abstellraum. Wenn Sie unsicher sind, hilft Ihnen Ihre Hausverwaltung oder Ihr Vermieter gerne weiter.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter. Diese können Ihnen den Zugang ermöglichen oder den Zählerstand für Sie mitteilen.
Die Zählernummer finden Sie direkt auf dem Zähler – meist neben einem Barcode. Sie ist auch in Ihren Vertragsunterlagen oder auf Ihrer letzten Jahresabrechnung vermerkt. Bei Fragen hilft Ihnen gerne unser Kundenservice weiter.
Bitte tragen Sie die Zahlen vor dem Komma auf der Ablesekarte ein. Die Nachkommastellen sind für die Abrechnung nicht erforderlich.
Wenn Sie einen Doppeltarifzähler haben (z. B. für eine Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe), geben Sie bitte beide Zählerstände an. Bei einem Zweirichtungszähler (z. B. mit Photovoltaikanlage) ist der Wert 1.8.0 für den Strombezug aus dem Netz relevant.
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage oder eine andere Einspeiseanlage besitzen, ist bei Ihnen ein sogenannter Zweirichtungszähler installiert. Dieser Zähler zeigt zwei verschiedene Werte an:
- 1.8.0 steht für den Strom, den Sie aus dem öffentlichen Netz bezogen haben. Diesen Wert benötigen wir für Ihre Abrechnung.
- 2.8.0 zeigt die Menge an Strom, die Sie selbst erzeugt und ins Netz eingespeist haben. Dieser Wert ist für die Abrechnung Ihrer Einspeisevergütung relevant und wird über eine separate Ablesekarte abgefragt.
In der Regel können Sie über die Tasten am Zähler durch die Anzeigen blättern.
Es kann sein, dass Ihr Zähler kürzlich ausgetauscht wurde. In solchen Fällen befindet sich oft ein Hinweis direkt am Zähler. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Keine Sorge – Sie können uns den korrekten Zählerstand jederzeit nachreichen. Wir passen Ihre Abrechnung entsprechend an.
In diesem Fall wird Ihr Verbrauch geschätzt – basierend auf Ihren bisherigen Verbrauchsdaten. Eine spätere Korrektur ist möglich, entweder für die aktuelle oder die nächste Abrechnung.
Nicht unbedingt. Wenn Ihr Verbrauch zu hoch geschätzt wurde, wird das im Folgejahr ausgeglichen. Bei einer zu niedrigen Schätzung kann es allerdings zu Nachzahlungen kommen.
Der Energieverbrauch kann von Jahr zu Jahr schwanken – zum Beispiel durch längere Heizperioden oder verändertes Nutzungsverhalten. Wenn Ihnen der Verbrauch ungewöhnlich hoch erscheint, prüfen Sie bitte Ihre Geräte oder lassen Sie sich von uns beraten.
Dieser Zeitraum wird rechnerisch ermittelt und fließt in Ihre Abrechnung ein – damit Sie eine möglichst genaue Abrechnung erhalten.
Unsere Ableser:innen können sich immer ausweisen. Wenn Sie Zweifel haben, lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung und kontaktieren Sie uns direkt. Falls niemand angetroffen wird, hinterlassen wir Ihnen eine Ablesekarte zur Selbstablesung.