Unsere Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas
Die Stadtwerke Oerlinghausen bieten allen Haushalten, die kein Bergstadtgas von uns beziehen, die sogenannte Grundversorgung an: Erdgas, das wir Ihnen zuverlässig, sicher und bequem liefern. Und wann immer Ihr Energielieferant Sie nicht mehr versorgen kann, greifen wir ein und Sie bekommen im Rahmen der Ersatzversorgung zuverlässig Ihr Erdgas von uns. Wir stellen sicher, dass Sie unterbrechungsfrei mit Erdgas versorgt werden.
1.1 Grundversorgung
Die Stadtwerke Oerlinghausen GmbH stellt Erdgas mit den „Allgemeinen Tarifen“ für die Grundversorgung zur Verfügung.
1.2 Ersatzversorgung
Die Stadtwerke Oerlinghausen GmbH stellt Erdgas für die Ersatzversorgung von Kunden zu den Allgemeinen Bedingungen und Preisen der Grundversorgung zur Verfügung.
Tarifbestandteile
Der Tarif besteht aus einem Arbeitspreis und einem Grundpreis. Er gilt für den jeweils über einen Zähler erfassten Erdgasbedarf. Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis ist das Entgelt für die Kosten der Abrechnung, der Zähl- und Messeinrichtungen und der Erfassung der Zählerstände.
Preise und Entgelte
Die gerundeten Bruttopreise inkl. der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % stehen in Klammern. Die Abrechnung erfolgt mit den aufgeführten Netto-Preisen zzgl. der gesondert ausgewiesenen Mehrwertsteuer. Es können Rundungsdifferenzen auftreten.
Preise Grundversorgung und Ersatzversorgung
Tarif | Arbeitspreis | Grundpreis/ | ||
---|---|---|---|---|
mit Jahresverbrauch | in ct/KWh | in Euro/Jahr | ||
netto | brutto | netto | brutto | |
1 bis 10.000 kWh | 13,257 | 14,185 | ohne | ohne |
10.001 – 20.000 kWh | 12,577 | 13,457 | 68,00 | 72,76 |
20.001 – 50.000 kWh | 12,277 | 13,136 | 128,00 | 136,96 |
ab 50.001 kWh | 12,537 | 13,415 | ohne | ohne |
* Je nach Jahresverbrauch wird automatisch der jeweilige Erdgastarifpreis abgerechnet. Bei Kunden, die den Linearen Tarif oder die Grundpreistarife I/II gewählt haben oder in einen dieser Tarife eingestuft worden sind, wird die Abrechnung nach dem jeweiligen Tarif vorgenommen, der für den Kunden am preisgünstigsten ist (Bestabrechnung). Es wird ein Verbrauch von zwölf Monaten zugrunde gelegt. Beim Großverbrauchstarif ist in dem Arbeitspreis der Grundpreis bereits enthalten.
Für die Erdgasbeschaffenheit gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Arbeitsblattes G 260 des DVGW-Regelwerkes für die zweite Gasfamilie, Gruppe L (Erdgas). Die Volumenmessung erfolgt in Kubikmetern im Betriebszustand (m³VB) mittels geeichter Gaszähler. Aus dem ermittelten Erdgasvolumen und dem Abrechnungsbrennwert wird der Energiegehalt der gelieferten Gasmenge in Kilowattstunden (kWh) errechnet (thermische Gasabrechnung). Der Brennwert des von den Stadtwerken zur Verfügung gestellten Gases beträgt unter Berücksichtigung der sich aus den Erzeugungs- oder Bezugsverhältnissen ergebenden Schwankungsbreite ca. 9,50 kWh/m³ und wird auf der Rechnung ausgewiesen.
Die Arbeitspreise für Erdgas enthalten in der jeweils gültigen Höhe die Energiesteuer für Erdgas, welches zu Heizzwecken genutzt wird (derzeit 0,55 Ct./kWh netto bzw. 0,59 Ct./kWh brutto).
Für das bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“ |
Allgemeine Preise Grundversorgung | Linearer Tarif 1 – 10.000 kWh/Jahr | Grundpreistarif I 10.001 bis 20.000 kWh/Jahr | Grundpreistarif II 20.001 bis 50.000 kWh/Jahr | Großverbrauch ab 50.001 kWh/Jahr |
Brutto inkl. 7 % MwSt. | ||||
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis | ohne | 72,76 EUR/Jahr | 136,96 EUR/Jahr | ohne |
Arbeitspreis | 14,185 ct/kWh | 13,457 ct/kWh | 13,136 ct/kWh | 13,415 ct/kWh |
Netto | ||||
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis | ohne | 68,00 EUR/Jahr | 128,00 EUR/Jahr | ohne |
Arbeitspreis | 13,257 ct/kWh | 12,577 ct/kWh | 12,277 ct/kWh | 12,537 ct/kWh |
Die Arbeitspreise enthalten entsprechend dem Energiesteuergesetz die Erdgassteuer sowie die Netzentgelte und Konzessionsabgabe.
In die Nettopreise fließen ab dem 01.01.2024 folgende Steuern und Abgaben ein:
Erdgassteuer | 0,550 ct/kWh | 0,550 ct/kWh | 0,550 ct/kWh | 0,550 ct/kWh |
Konzessionsabgabe | 0,220 ct/kWh | 0,220 ct/kWh | 0,220 ct/kWh | 0,220 ct/kWh |
Abgabe nach BEHG | 0,816 ct/kWh | 0,816 ct/kWh | 0,816 ct/kWh | 0,816 ct/kWh |
Entgelte und Umlagen | 0,145 ct/kWh | 0,145 ct/kWh | 0,145 ct/kWh | 0,145 ct/kWh |
Summe der genannten einfließenden Kostenbelastungen (netto): | ||||
Arbeitspreis | 1,731 ct/kWh | 1,731 ct/kWh | 1,731 ct/kWh | 1,731 ct/kWh |
Die Gas-Netzentgelte finden Sie hier.
Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 2 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).
Wir informieren Sie darüber, dass im Zusammenhang mit einer effizienten Energienutzung durch Endkunden bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt wird, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter bfee-online.de. Darüber hinaus setzen wir Sie hiermit in Kenntnis, dass Sie sich bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren können. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Stadtwerken Oerlinghausen.