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Stichtag 1.1.2009: Dieses Datum markiert den Start für das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Für Hausbesitzer bedeutet das: Der anteilige Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen in Neubauten wird verbindlich. Für die Oerlinghauser Bürger, die ihre Wärme aus den modernen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) beziehen, gilt das nicht. Die Stadtwerke betreiben neben einer Gasturbine und einem Erdgas-Ottomotor seit Dezember 2005 ein Holzheizkraftwerk, das jährlich 28.000 Megawattstunden Wärme produziert. Laut Gesetz kann jeder Häuslebauer andere Maßnahmen ergreifen, die das Klima schonen, will er keine erneuerbaren Energien einsetzen. Dazu gehören zum Beispiel stärkere Dämmungen am Haus oder auch die Versorgung mit Fernwärme oder Wärme aus KWK. Wohn- und Nicht-WohngebäudeDas neue Wärme-Gesetz gilt bei Neubauten mit einer Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter sowohl für Wohngebäude wie auch für Nicht-Wohngebäude. Ausnahmen gelten auch bei Nicht-Wohngebäuden für Betriebsgebäude, die auf eine Innenraumtemperatur von weniger als zwölf Grad oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie weniger als zwei Monate gekühlt werden. Das Ziel: Bis zum Jahr 2020 soll in Deutschland so der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmebedarf von aktuell sechs Prozent auf 14 Prozent steigen. Mehr UnabhängigkeitDer Klimaschutz ist bei diesem Gesetz aber nur ein positiver Effekt von vielen. Jeder, der erneuerbare Energien nutzt, setzt auch auf lokale Energiequellen. Damit müssen gleichzeitig weniger fossiles Öl und Gas nach Deutschland importiert werden. Diese Entwicklung macht uns unabhängiger von Rohstofflieferungen aus dem Ausland und von den steigenden Energiepreisen. Mehr Infos im Internet unter www.bmu.de |
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