Sie sind hier: > Netz > Strom > EEG-Bericht

EEG-Berichte

Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH über den EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010

EEG-Bericht 2010 der Stadtwerke Oerlinghausen als Stromlieferant

Den Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH gemäß § 52 EEG für das Jahr 2010 über den Letztverbraucherabsatz können Sie hier im pdf-Format herunterladen (12 KB).

EEG-Bericht 2010 der Stadtwerke Oerlinghausen als Netzbetreiber

Den Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH gemäß § 52 EEG für das Jahr 2010 über die EEG-Einspeisungen in das Netz der Stadtwerke Oerlinghausen können Sie hier im pdf-Format herunterladen (12 KB).

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH nach den §§ 45 bis 52 EEG 2009 / EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2009

EEG-Bericht 2009 der Stadtwerke Oerlinghausen als Stromlieferant

Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 45 EEG 2009 mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.

Den EEG-Bericht 2009 der Stadtwerke Oerlinghausen (EVU) nach den §§ 45 bis 52 EEG 2009 können Sie hier im pdf-Format herunterladen (14 KB).

EEG-Bericht 2009 der Stadtwerke Oerlinghausen als Netzbetreiber

Nach nach den §§ 45 bis 52 EEG 2009 sind Netzbetreiber verpflichtet, auf Ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.

Den EEG-Bericht 2009 der Stadtwerke Oerlinghausen (Netzbetreiber) nach nach den §§ 45 bis 52 EEG 2009 können Sie hier im pdf-Format herunterladen (15 KB).

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH nach den §§ 45 bis 52 EEG 2009 / EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2008

EEG-Bericht 2008 der Stadtwerke Oerlinghausen als Stromlieferant

Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 45 EEG 2009 mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.

Den EEG-Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen (EVU) nach den §§ 45 bis 52 EEG 2009 können Sie hier im pdf-Format herunterladen (14 KB).

EEG-Bericht 2008 der Stadtwerke Oerlinghausen als Netzbetreiber

Nach den §§ 45 bis 52 EEG 2009 sind Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.

Den EEG-Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen (Netzbetreiber) nach nach den §§ 45 bis 52 EEG 2009 können Sie hier im pdf-Format herunterladen (15 KB).

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG / EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2007

EEG-Bericht 2007 der Stadtwerke Oerlinghausen als Stromlieferant

Nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 14 a EEG mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.

Den EEG-Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen (EVU) nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG können Sie hier im pdf-Format herunterladen (17 KB).

EEG-Bericht 2007 der Stadtwerke Oerlinghausen als Netzbetreiber

Nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 14 a EEG dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.

Den EEG-Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen (Netzbetreiber) nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG können Sie hier im pdf-Format herunterladen (19 KB).

[top]

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG / EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2006

EEG-Bericht 2006 der Stadtwerke Oerlinghausen als Stromlieferant

Nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 14 a EEG mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.

Den EEG-Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen (EVU) nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG können Sie hier im pdf-Format herunterladen (14 KB).

EEG-Bericht 2006 der Stadtwerke Oerlinghausen als Netzbetreiber

Nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 14 a EEG dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.

Den EEG-Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen (Netzbetreiber) nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG können Sie hier im pdf-Format herunterladen (16 KB).

Zum Öffnen von pdf-Dateien benötigen Sie den Adobe Reader. Falls Sie ihn nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, können Sie ihn von der Adobe-Website kostenlos auf Ihren Rechner laden.

[top]

 

Energiespartipps

Zu den Energiespar-Tipps

Wir zeigen Ihnen, wie Sie im Haushalt und im Büro mit einfachen Mitteln eine Menge Energie und Geld sparen können.

Zu den Energiespartipps