Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH über den EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010
EEG-Bericht 2010 der Stadtwerke Oerlinghausen als Stromlieferant
Den Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH gemäß § 52 EEG für das Jahr 2010 über den Letztverbraucherabsatz können Sie
hier im pdf-Format herunterladen (12 KB).
EEG-Bericht 2010 der Stadtwerke Oerlinghausen als Netzbetreiber
Den Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH gemäß § 52 EEG für das Jahr 2010 über die EEG-Einspeisungen in das Netz der Stadtwerke Oerlinghausen können Sie
hier im pdf-Format herunterladen (12 KB).
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Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH nach den §§ 45 bis 52 EEG 2009 / EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2009
EEG-Bericht 2009 der Stadtwerke Oerlinghausen als Stromlieferant
Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 45 EEG 2009 mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.
Den EEG-Bericht 2009 der Stadtwerke Oerlinghausen (EVU) nach den §§ 45 bis 52 EEG 2009 können Sie
hier im pdf-Format herunterladen (14 KB).
EEG-Bericht 2009 der Stadtwerke Oerlinghausen als Netzbetreiber
Nach nach den §§ 45 bis 52 EEG 2009 sind Netzbetreiber verpflichtet, auf Ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.
Den EEG-Bericht 2009 der Stadtwerke Oerlinghausen (Netzbetreiber) nach nach den §§ 45 bis 52 EEG 2009 können Sie
hier im pdf-Format herunterladen (15 KB).
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Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH nach den §§ 45 bis 52 EEG 2009 / EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2008
EEG-Bericht 2008 der Stadtwerke Oerlinghausen als Stromlieferant
Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 45 EEG 2009 mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.
Den EEG-Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen (EVU) nach den §§ 45 bis 52 EEG 2009 können Sie
hier im pdf-Format herunterladen (14 KB).
EEG-Bericht 2008 der Stadtwerke Oerlinghausen als Netzbetreiber
Nach den §§ 45 bis 52 EEG 2009 sind Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.
Den EEG-Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen (Netzbetreiber) nach nach den §§ 45 bis 52 EEG 2009 können Sie
hier im pdf-Format herunterladen (15 KB).
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Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG / EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2007
EEG-Bericht 2007 der Stadtwerke Oerlinghausen als Stromlieferant
Nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 14 a EEG mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.
Den EEG-Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen (EVU) nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG können Sie
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EEG-Bericht 2007 der Stadtwerke Oerlinghausen als Netzbetreiber
Nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 14 a EEG dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.
Den EEG-Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen (Netzbetreiber) nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG können Sie
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Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG / EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2006
EEG-Bericht 2006 der Stadtwerke Oerlinghausen als Stromlieferant
Nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 14 a EEG mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.
Den EEG-Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen (EVU) nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG können Sie
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EEG-Bericht 2006 der Stadtwerke Oerlinghausen als Netzbetreiber
Nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 14 a EEG dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.
Den EEG-Bericht der Stadtwerke Oerlinghausen (Netzbetreiber) nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG können Sie
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