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Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom, gültig ab 1. Januar 2012

Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 gelten im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH die nachfolgenden Preise für die Versorgung mit Strom.

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom nach den §§ 36 und 38 EnWG, gültig ab 1. Januar 2012.

Preise ohne Leistungsmessung
Tarif Monatlicher Verrechnungspreis in EUR Arbeitspreis (Cent/kWh) Gültig bei einem Jahresverbrauch
netto brutto netto brutto in kWh
1 3,97 4,72 20,61 24,53 bis 1.999
2 7,05 8,39 18,76 22,32 bis 7.000
3 10,13 12,05 18,23 21,69 über 7.000



Preise nach gemessener Leistung nach Wahl des Kunden (1/4-h-Messung) ab 25.000 kWh/Jahr
Bezeichnung
netto brutto
Arbeitspreis 17,31 Cent/kWh 20,60 Cent/kWh
Leistungspreis (1/4-h-Messung) 116,80 EUR/Monat 138,99 EUR/kW/Jahr
Verrechnungspreis 5,95 EUR/Monat 7,08 EUR/Monat
Tarifschaltung 2,56 EUR/Monat 3,05 EUR/Monat
Stromwandlersatz 2,86 EUR/Monat 3,40 EUR/Monat


Schwachlastregelung
Bezeichnung netto brutto
Schwachlastarbeitspreis 16,03 Cent/kWh 19,08 Cent/kWh
Verrechnungspreis 5,95 EUR/Monat 7,08 EUR/Monat
Tarifschaltung 2,56 EUR/Monat 3,05 EUR/Mona

Die Arbeitspreise enthalten die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh netto und die Konzessionsabgabe, die an die Stadt Oerlinghausen abgeführt wird. Außerdem sind die Mehrbelastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) berücksichtigt. Die Umsatzsteuer, die in den Bruttopreisen enthalten ist, beträgt 19 %. Rundungsdifferenzen können auftreten.

Grundlage für die Lieferung von Strom ist die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV). Außerdem gelten die „Ergänzenden Bedingungen“.

Preise für die Grund- und Ersatzversorgung als pdf herunterladen

Strom GVV

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)

StromGVV als pdf herunterladen

Ergänzende Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordung (StromGVV)

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH zu der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)".

Ergänzende Bedingungen StromGVV als pdf herunterladen
Vereinbarung über eine unterjährige Abrechnung als pdf herunterladen

 

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