Am Kopphof 1
33813 Oerlinghausen
Telefon: 0 52 02 / 40 12
Hinweis: Die Hallenbadsaison beginnt am 17. September 2011
Öffnungszeiten
| Montag |
06:30 bis 08:00 Uhr
10:00 bis 13:00 Uhr
16:00 bis 21:00 Uhr
|
Frühschwimmer
Schulen
TUS Helpup
|
| Dienstag |
06:30 bis 08:00 Uhr
08:00 bis 13:00 Uhr
14:00 bis 21:00 Uhr
|
Frühschwimmer
Schulen
Familienbad
|
| Mittwoch |
06:30 bis 08:00 Uhr
08:00 bis 13:00 Uhr
14:00 bis 21:00 Uhr
|
Frühschwimmer
Schulen
Familienbad
|
| Donnerstag |
06:30 bis 08:00 Uhr
08:00 bis 13:00 Uhr
16:00 bis 21:00 Uhr
|
Frühschwimmer
Schulen
TUS Helpup/DLRG
|
| Freitag | 06:30 bis 08:00 Uhr 08:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 21:00 Uhr |
Frühschwimmer Schulen Familienbad |
| Samstag | 12:00 bis 18:00 Uhr | Familienbad |
| Sonntag | 10:00 bis 18:00 Uhr | Familienbad |
Das Hallenbad bleibt an Feiertagen geschlossen. Der Kassenschluss ist eine Stunde vor Beendigung der Badezeit. Im übrigen wird auf die im Hallenbad aushängende Haus- und Badeordnung verwiesen.
Eintrittspreise im Hallenbad
| Einzelkarte | Erwachsene Kinder und Jugendliche Familie |
3,50 Euro 1,60 Euro 7,00 Euro |
| Zehnerkarte | Erwachsene Kinder und Jugendliche |
30,00 Euro 14,00 Euro |
| Saisonkarte für das Freibad | Erwachsene Kinder und Jugendliche Familien |
120,00 Euro 55,00 Euro 200,00 Euro |
| Saisonkarte für das Hallenbad | Erwachsene Kinder und Jugendliche Familien |
170,00 Euro 80,00 Euro 210,00 Euro |
| Jahreskarte für Frei- und Hallenbad | Erwachsene Kinder und Jugendliche Familien |
220,00 Euro 100,00 Euro 300,00 Euro |
Schüler, Studenten und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst und am Freiwilligen Sozialen Jahr bis zum vollendeten 24. Lebensjahr mit entsprechender Bescheinigung brauchen nur die Eintrittspreise für Kinder und Jugendliche zu zahlen. Altersunabhängig brauchen Empfänger von Grundsicherung (Sozialgesetzbuch XII) und Arbeitslosengeld II (Sozialgesetzbuch II) sowie Schwerbehinderte (GdB mindestens 50 v.H.) mit entsprechendem Nachweis nur die Eintrittspreise für Kinder und Jugendliche zu zahlen. Für einen amtlich anerkannten Begleiter eines Schwerbehinderten ist der Eintritt frei.
