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Viele zahlen für wenige

Besonders stromintensive Unternehmen zahlen seit Anfang des neuen Jahres kein Entgelt mehr für die Nutzung der Stromnetze. Die entgangenen Einnahmen holt sich der Staat bei allen anderen Verbrauchern zurück.

Die Kosten für die Durchleitung des Stroms durch die Netze haben einen beachtlichen Anteil am Strompreis. Bei einem durchschnittlichen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) beläuft sich der Anteil der Netzentgelte an den Stromkosten auf rund ein Drittel. Bislang zahlten alle Stromverbraucher - ob groß oder klein - ihren Anteil für die Nutzung der Stromnetze. Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das anders.

Wettbewerbsfähigkeit erhalten

Denn mit Beginn des neuen Jahres werden große Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen, von den Netzentgelten ganz oder teilweise befreit. Die Bundesregierung will dadurch besonders stromintensive Branchen finanziell entlasten, um deren Wettbewerbsfähigkeit durch zu hohe Abgaben nicht zu gefährden. Belastet werden dagegen alle anderen Stromabnehmer, und damit auch alle Oerlinghauser Stromkunden. Denn durch die Befreiung entgehen dem Staat Einnahmen, die durch eine Umlage wieder „hereingeholt“ werden. So sieht der Beschluss der zuständigen Bundesnetzagentur vom 15. Dezember 2011 einen bundesweiten „Belastungsausgleich“ vor. Das bedeutet: Jeder Stromkunde hat zu zahlen, unabhängig davon, ob im jeweiligen Netz ein Unternehmen zur stromintensiven Branche gehört. So gibt es in Oerlinghausen kein einziges Unternehmen, das aufgrund seines Stromverbrauchs von den Netzentgelten befreit wird.

Mehrkosten relativ gering

Die aus der Neuregelung resultierende Umlage wird seit dem 1. Januar 2012 bundesweit einheitlich erhoben. Sie beträgt für Stromverbraucher bis 100.000 kWh pro Jahr exakt 0,151 ct/kWh (Stand 15. Dezember 2011). Für einen typischen Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 4.000 kWh pro Jahr entstehen dadurch zwar nur jährliche Mehrkosten von etwa sechs Euro netto. Diese bundesweite Umlage ist aber ein weiteres Beispiel dafür, wie übergeordnete gesetzliche Änderungen den Strompreis für den Privathaushalt beeinflussen. Den Stadtwerken Oerlinghausen sind dabei die Hände gebunden, einen Handlungsspielraum gibt es nicht.
 

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